Darstellung zum Thema Datenschutz auf Webseiten

Neue Regeln für Website-Betreiber nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Nur noch wenig Zeit bleibt allen Betreibern von Webseiten – egal, ob gewerblich oder privat – zur Überarbeitung ihrer Webseiten, damit diese auch die neuen verschärften Regelungen anwenden und somit gesetzeskonform sind. Weist ein Internetauftritt nach dem 25.05.2018 nicht die nötigen Änderungen auf, kann es teuer werden für den Geschäftsführer, welcher fortan allein haftbar sein wird. Schon kleine Verstöße können zu Geldbußen von bis zu 10.000.000 Euro (!) führen, größere und schwerwiegendere Mängel bewegen sich in einem Bußgeldrahmen in doppelter Höhe. Solch immense Beträge gilt es natürlich tunlichst zu vermeiden.

Doch warum werden die Vorschriften geändert?

Im Grunde dienen die verschärften Datenschutzvorschriften dazu, dem Nutzer einer Internetseite mehr Kontrolle über die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zu geben und das Vertrauen der Verbraucher in die digitale Wirtschaft wiederherzustellen. Weiterhin sollen Unternehmen von mehr Wettbewerbsgleichheit profitieren.

Was sind personenbezogene Daten und wie kann deren Schutz gewährleistet werden?

Sämtliche Daten, die über eine Person während des Webseitenbesuches gesammelt, gespeichert oder anderweitig verwendet werden, müssen ab dem 25.05.2018 besonders geschützt werden. Darunter fallen Angaben wie Namen, Adressen, Lokalisierungen, Online-Kennungen, Gesundheitsdaten, Einkommen und alle weiteren abgefragten Profildaten. Um den Schutz dieser Daten zu gewährleisten, muss der Nutzer schon beim „Betreten“ der Webseite darüber informiert werden, dass Daten vom Betreiber verwendet werden und welchem Zweck die Daten dienen. Darüber hinaus muss klar gestellt sein wie lange die Daten gespeichert werden und ob die Daten Dritten zugänglich sind. Wurde der Nutzer hinlänglich informiert, muss von ihm eine eindeutige Zustimmung über die Datenverarbeitung erwirkt werden. Die neue Verordnung beinhaltet zudem Regelungen zur Datenlöschung und dem Nutzerrecht auf „Vergessenwerden“. Es muss also die Möglichkeit bestehen, gesammelte Daten auf Verlangen zu löschen.

Was muss auf nun konkret auf einer Internetseite angepasst werden?

Folgende Seitenbereiche sind betroffen und müssen DSGVO-konform angepasst werden:

• Datenschutzerklärung (neue Fassung)
• Cookie-Hinweis
• Kontaktformular
• SSL-Zertifikat
• ggf. Social-Media-Plugins

Solche tiefgreifenden Änderungen in der Gesetzgebung gehen immer auch mit einigen Fallstricken einher, in welchen man sich natürlich nicht verheddern möchte. Dabei ist es so einfach, es gar nicht erst zur Abstrafung kommen zu lassen. Im Vergleich zu den erschreckend hohen Strafgebühren sind die Kosten von 300,00 Euro (netto) verschwindend gering, die wir für die Überarbeitung von Webseiten pauschal veranschlagen. Bei einem Schnellcheck prüfen wir als zertifizierter eRecht24-Agenturpartner alle notwendigen Maßnahmen für Ihre Webpräsenz und erledigen diese je nach Umfang innerhalb von 48 Stunden. Auf uns können Sie zählen – versprochen!

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